Muss die Haustür nachts abgeschlossen werden?

Eine abgeschlossene Haustür schützt vor Einbrechern und anderen unliebsamen Gästen.

Viele Hausordnungen in Mehrfamilienhäusern sehen vor, dass das abschließen der Haustür in der Zeit von 22.00 Uhr abends bis 6.00 Uhr Pflicht ist. Eine abgeschlossene Haustür schützt vor Einbrechern und anderen unliebsamen Gästen. Auf der anderen Seite wird im Brandfall der Fluchtweg/Rettungsweg blockiert und Gäste können spätabends das Haus nur in Begleitung des Gastgebers verlassen.

Mit dem MEDIATOR-System unseres SmartWorldPool Partners ist die Haustür jetzt ständig – Tag und Nacht – verschlossen. So sind die Wohnungen vor Einbrechern und anderen ungebetenen Gästen gut geschützt. Das ist auch ein wichtiger Aspekt für den Versicherungsschutz im Schadensfall.

Gleichzeitig kann das Haus jederzeit – bei Gefahr und im „Normalbetrieb“ – auch ohne Schlüssel durch die Haustür verlassen werden. Diese kann ebenfalls jederzeit über den Türöffner in der Wohnung geöffnet werden, auch wenn sie permanent durch die Selbstverriegelung verschlossen ist.

Die Lösung besteht aus einem selbstverriegelndes Fluchttürschloss und einem elektrischen Türöffner. Schnell, unkompliziert und äußerst kostengünstig kann damit eine Um- oder Nachrüstung von Haustüren in Mehrfamilienhäusern erfolgen.

Ähnliche Lösungen waren bislang nur mit Motorschlössern möglich, die eine aufwändige Türverkabelung erfordern. Das hat sich mit dem MEDIATOR® geändert! Die Sicherheitslösung bringt den Bewohnern von Mehrfamilienhäusern Ruhe und ein sicheres Lebensgefühl!

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Weiterführende Infos:

Quelle: Assa Abloy

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